Wie werden meine Leistungen abgerechnet,
...wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind:
Nach den psychotherapeutischen Sprechstunden und den obligatorischen probatorischen Sitzungen stelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Antrag auf Psychotherapie. Dabei werden die Kosten für die ambulante Psychotherapie in der Regel vollumfänglich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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...wenn Sie privat krankenversichert sind:
Ich bin ermächtigt, mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abzurechnen. Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Ich bitte Sie daher, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOP.
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...wenn Sie Selbstzahler sind:
Sie möchten Ihre Therapie selbst zahlen bzw. Sie möchten eine therapeutische Leistung in Anspruch nehmen, die nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Vorteile des Selbstzahlens...
- Sie möchten absolute Diskretion und Vertraulichkeit über Ihre Therapie bewahren, ohne dass Ihre Diagnose oder Behandlungsdauer in Ihrer Krankenakte bei Ihrer Krankenkasse vermerkt wird.
- Sie möchten keine Nachteile bei der Verbeamtung, dem Abschluss von Versicherungen oder anderen Situationen haben, die eine Einsicht in Ihre Krankenakte erfordern könnten.